landwirtschaftliche Buchführung
- landwirtschaftliche Buchführung
die ⇡ Buchführung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
- 1. Buchführungspflicht: Ergibt sich handelsrechtlich für Land- und Forstwirte, die keine Kaufleute kraft Gesetzes sind, erst bei Eintragung ins Handelsregister (§§ 3, 238 ff. HGB). Steuerlich müssen alle Land- und Forstwirte, die einen Gesamtumsatz von mehr als 260.000 Euro oder selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 Euro oder einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 25.000 Euro im Kalenderjahr haben, Bücher führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse machen (§ 141 AO), auch wenn sie handelsrechtlich nicht dazu verpflichtet sind.
- 2. Form: Bestimmtes System nicht vorgeschrieben, Fernbuchhaltung (⇡ Buchstellen) verbreitet. Bei Buchführungspflicht sind ein Anbauverzeichnis (§ 142 AO) und ein Warenausgangsbuch (§ 144 V AO) zu führen, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, auch ⇡ Lohnkonten.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
landwirtschaftliche Buchführung — landwirtschaftliche Buchführung, die der Landwirtschaft angepasste Form des Rechnungswesens, überwiegend eine Fernbuchführung, bei der der Landwirt Aufzeichnungen über die laufenden Geschäftsvorgänge macht und zusammen mit den Belegen einer… … Universal-Lexikon
landwirtschaftliche Beratung — landwirtschaftliche Beratung, von den Ländern organisierte beziehungsweise geförderte informierende Unterstützung von Landwirten bei der Bewirtschaftung ihrer Betriebe durch Vermittlung beruflicher Kenntnisse, besonders im Hinblick auf… … Universal-Lexikon
Landwirtschaftliche Betriebslehre — (Allgemeine Landwirtschaftslehre, Wirtschaftslehre des Landbaues, Landwirtschaftliche Gewerbslehre, Verwaltungslehre, Ökonomik der Landwirtschaft), gegenüber der Technik der Landwirtschaft jener Teil der Landwirtschaftslehre, der die Lehren des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Buchhaltung — (Buchführung, Rechnungsführung), die geordnete Auszeichnung von Ereignissen, die sich auf die Bewirtschaftung eines Vermögens beziehen. Sie dient entweder bloß zur Darstellung aller auf das Rechnungswesen sich beziehenden Vorkommnisse und zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Buchstellen — Fernbuchstellen; selbstständige Institutionen, die ⇡ Fernbuchführung betreiben, v.a. für die Angehörigen der freien Berufe sowie bes. für Landwirtschaft und Handwerk. 1. Arten: a) B. der Landwirtschaft: Außerbetriebliche, selbstständige Stellen,… … Lexikon der Economics
Theodor Freiherr von der Goltz — Theodor Alexander Georg Ludwig Freiherr von der Goltz (* 10. Juli 1836 in Koblenz; † 6. November 1905 in Bonn) war ein deutscher Agrarwissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Forschungsschwerpunkte 3 Werke … Deutsch Wikipedia
Theodor von der Goltz — Theodor Alexander Georg Ludwig Freiherr von der Goltz (* 10. Juli 1836 in Koblenz; † 6. November 1905 in Bonn) war ein deutscher Agrarwissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Forschungsschwerpunkte 3 Werke … Deutsch Wikipedia
Conrad von Seelhorst — (* 5. April 1853 auf dem Rittergut Alt Stüdnitz (Pommern); † 6. Juli 1930 in Göttingen) war ein deutscher Agrarwissenschaftler. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Luitpold Baumblatt — Titelseite einer Pfälzer Heimaterzählung von Luitpold Baumblatt, 1860 … Deutsch Wikipedia
Goltz [1] — Goltz, von der, ein in Preußen weitverbreitetes, mit einem Zweig auch in den Niederlanden ansässiges, teils gräfliches, teils freiherrliches Geschlecht, aus dem viele hervorragende Mitglieder der preußischen Militär und Zivilverwaltung, allein 22 … Meyers Großes Konversations-Lexikon